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   VerfGH Sachsen, 14.03.1995 - 55-IV-94, 4-IV-95   

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VerfGH Sachsen, 14.03.1995 - 55-IV-94, 4-IV-95 (https://dejure.org/1995,6710)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14.03.1995 - 55-IV-94, 4-IV-95 (https://dejure.org/1995,6710)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14. März 1995 - 55-IV-94, 4-IV-95 (https://dejure.org/1995,6710)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.03.1995 - 55-IV-94
    Durch die umfassende fachgerichtliche Vorprüfung der Beschwerdepunkte soll dem Verfassungsgericht ein regelmäßig in mehreren Instanzen geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet und ihm die Fallanschauung und Rechtsauffassung der Gerichte, insbesondere der Obergerichte, vermittelt werden (vgl. BVerfGE 8, 222 [227]; 9, 3 [7]).

    Sie kommen in Betracht, wenn die Erschöpfung des Rechtswegs objektiv nicht geboten und dem Beschwerdeführer subjektiv nicht zuzumuten ist (vgl. BVerfGE 9, 3 [7 f.]).

  • BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64

    Betheldiener

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.03.1995 - 55-IV-94
    Die Verfassungsbeschwerde als ein außerordentlicher, dem Einzelnen zur Verteidigung seiner Grundrechte zusätzlich zu einem ausgebauten Rechtsschutzsystem gewährter Rechtsbehelf soll aus Gründen der Rechtssicherheit nur ausnahmsweise rechtskräftige Entscheidungen der Gerichte in Frage stellen (zu der entsprechenden Vorschrift des § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG vgl. BVerfGE 22, 287 [291]).

    Danach muß ein Beschwerdeführer zunächst die ihm gesetzlich zur Verfügung stehenden, nicht offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfe ergreifen (vgl. BVerfGE 22, 287 [290]; 28, 1 [6]); namentlich muß er den ihm nach der jeweiligen Verfahrensordnung eröffneten Instanzenzug durchlaufen (vgl. BVerfGE 4, 193 [198]; 8, 222 [225 f.]; 31, 364 [368]; 57, 170 [180]).

  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.03.1995 - 55-IV-94
    Danach muß ein Beschwerdeführer zunächst die ihm gesetzlich zur Verfügung stehenden, nicht offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfe ergreifen (vgl. BVerfGE 22, 287 [290]; 28, 1 [6]); namentlich muß er den ihm nach der jeweiligen Verfahrensordnung eröffneten Instanzenzug durchlaufen (vgl. BVerfGE 4, 193 [198]; 8, 222 [225 f.]; 31, 364 [368]; 57, 170 [180]).

    Durch die umfassende fachgerichtliche Vorprüfung der Beschwerdepunkte soll dem Verfassungsgericht ein regelmäßig in mehreren Instanzen geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet und ihm die Fallanschauung und Rechtsauffassung der Gerichte, insbesondere der Obergerichte, vermittelt werden (vgl. BVerfGE 8, 222 [227]; 9, 3 [7]).

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 606/60

    Kirchenlohnsteuer II

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.03.1995 - 55-IV-94
    Es ist weder vorgetragen noch ersichtlich, daß die Auffassung des Verwaltungsgerichts Verfassungsrechtsfragen von allgemeiner Bedeutung aufwirft und darüber hinaus Unsicherheit in einer so großen Zahl von gleichgelagerten Fällen geschaffen hat (vgl. BVerfGE 19, 268 [273]; 86, 15 [23 f.]), daß eine sofortige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes unerläßlich wäre.
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.03.1995 - 55-IV-94
    Zugleich entspricht es der verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung, daß vorrangig die Fachgerichte Rechtsschutz gegen Verfassungsverletzungen selbst gewähren (vgl. BVerfGE 47, 144 [145]) und etwaige im Instanzenzug auftretende Fehler durch Selbstkontrolle beheben (vgl. BVerfGE 47, 182 [191]).
  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.03.1995 - 55-IV-94
    Danach muß ein Beschwerdeführer zunächst die ihm gesetzlich zur Verfügung stehenden, nicht offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfe ergreifen (vgl. BVerfGE 22, 287 [290]; 28, 1 [6]); namentlich muß er den ihm nach der jeweiligen Verfahrensordnung eröffneten Instanzenzug durchlaufen (vgl. BVerfGE 4, 193 [198]; 8, 222 [225 f.]; 31, 364 [368]; 57, 170 [180]).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.03.1995 - 55-IV-94
    Es ist weder vorgetragen noch ersichtlich, daß die Auffassung des Verwaltungsgerichts Verfassungsrechtsfragen von allgemeiner Bedeutung aufwirft und darüber hinaus Unsicherheit in einer so großen Zahl von gleichgelagerten Fällen geschaffen hat (vgl. BVerfGE 19, 268 [273]; 86, 15 [23 f.]), daß eine sofortige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes unerläßlich wäre.
  • BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63

    Waisenrente und Wartezeit

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.03.1995 - 55-IV-94
    Ausnahmen vom Gebot der Rechtswegerschöpfung über die in § 27 Abs. 2 Satz 2 SächsVerfGHG hinaus vorgesehene Möglichkeit, vorab über eine Verfassungsbeschwerde zu entscheiden, sind eng begrenzt (zur entsprechenden Vorschrift des § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vgl. BVerfGE 22, 349 [355]).
  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvR 719/68

    Augstein

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.03.1995 - 55-IV-94
    Danach muß ein Beschwerdeführer zunächst die ihm gesetzlich zur Verfügung stehenden, nicht offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfe ergreifen (vgl. BVerfGE 22, 287 [290]; 28, 1 [6]); namentlich muß er den ihm nach der jeweiligen Verfahrensordnung eröffneten Instanzenzug durchlaufen (vgl. BVerfGE 4, 193 [198]; 8, 222 [225 f.]; 31, 364 [368]; 57, 170 [180]).
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 443/70

    Bebauungspläne

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.03.1995 - 55-IV-94
    Danach muß ein Beschwerdeführer zunächst die ihm gesetzlich zur Verfügung stehenden, nicht offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfe ergreifen (vgl. BVerfGE 22, 287 [290]; 28, 1 [6]); namentlich muß er den ihm nach der jeweiligen Verfahrensordnung eröffneten Instanzenzug durchlaufen (vgl. BVerfGE 4, 193 [198]; 8, 222 [225 f.]; 31, 364 [368]; 57, 170 [180]).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 212/76

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als Voraussetzung für die

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 1460/78

    Ausbildungskapazität

  • BVerfG, 02.10.1969 - 1 BvR 132/67

    Prozeßkostenhilfe für das Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 12.10.1951 - 1 BvR 41/51

    Rechtswegerschöpfung i.S. von § 90 Abs. 2 BVerfGG

  • BVerfG, 07.07.1955 - 1 BvR 108/52

    Rechtswegerschöpfung nach vorkonstitutionellem Recht - Begriff der "sachlich

  • BVerfG, 26.01.1978 - 1 BvR 1200/77

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei erwarteter verfassungskonformer

  • BVerfG, 17.01.1973 - 2 BvR 335/72

    Rechtswegerschöpfung im Schiedsverfahren

  • VerfGH Sachsen, 29.08.1996 - 54-IV-94
  • VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 118-IV-14
    Zwar wirft sie Verfassungsrechtsfragen auf, die offensichtlich auch in zahlreichen Klageverfahren vor den sächsischen Verwaltungsgerichten zu prüfen sind (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 14. März 1995 - Vf. 55-IV-94/Vf. 4-IV-95).
  • VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 119-IV-14
    Verfassungsrechtsfragen auf, die offensichtlich auch in zahlreichen Klageverfahren vor den sächsischen Verwaltungsgerichten zu prüfen sind (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 14. März 1995 - Vf. 55-IV-94/Vf. 4-IV-95).
  • VerfGH Sachsen, 11.12.2008 - 85-IV-08
    Bedeutung im Sinne des § 27 Abs. 2 Satz 2 SächsVerfGHG ist gegeben, wenn die Verfassungsbeschwerde grundsätzliche verfassungsrechtliche Fragen aufwirft und die zu erwartende Entscheidung über den Einzelfall hinaus Klarheit über die Rechtslage in einer Vielzahl gleich gelagerter Fälle schafft (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 14. März 1995 - Vf. 55-IV-94/Vf. 4-IV-95; siehe auch BVerfGE 108, 370 [386]); darüber hinaus muss eine fachgerichtliche Vorklärung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht entbehrlich sein (vgl. BVerfGE 101, 54 [74]; Bethge in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, Stand April 2008, Band 2, § 90 Rn. 398).
  • VerfGH Sachsen, 26.11.2009 - 83-IV-09
    Hierzu ist es erforderlich, dass die Verfassungsbeschwerde die Klärung grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Fragen erwarten lässt und darüber hinaus durch die angegriffenen Vorschriften eine Unsicherheit in einer so großen Zahl von gleichgelagerten Fällen geschaffen wurde, dass eine sofortige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes unerlässlich ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. März 1995 - Vf. 55-IV-94 / 4-IV-95).
  • VerfGH Sachsen, 22.02.2001 - 28-IV-00
    Dazu gehört nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs auch die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (vgl. z.B. SächsVerfGH, Beschluss vom 14. März 1995 - Vf. 55-IV-94/Vf. 4-IV-95 - ).
  • VerfGH Sachsen, 12.09.2002 - 44-IV-02
    Er muss alle gesetzlich zugelassenen Instanzen ausschöpfen (vgl. SächsVerfGHG, Beschluss vom 14. März 1995 - 55-IV-94 - std. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.04.2002 - 86-IV-01
    Nach dieser Vorschrift müssen vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde alle zur Verfügung stehenden zulässigen Rechtsbehelfe ausgeschöpft werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. März 1995 - Vf. 55-IV-94 und Vf. 4-IV-95).
  • VerfGH Sachsen, 22.02.2001 - 14-IV-00
    Dazu gehört nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs auch die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (vgl. z.B. SächsVerfGH, Beschluss vom 14. März 1995 - Vf. 55-IV-94/Vf. 4-IV-95 - ).
  • VerfGH Sachsen, 25.05.2000 - 19-IV-00
    Soweit sie sich gegen das Urteil des Amtsgerichts Dresden vom 15. Oktober 1997 richtet, fehlt es an der Erschöpfung des Rechtswegs gem. § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerf. Nach dieser Vorschrift müssen vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde alle zur Verfügung stehenden zulässigen Rechtsbehelfe ausgeschöpft werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. März 1995 - Vf. 55-IV-94 und 4-IV-95).
  • VerfGH Sachsen, 29.08.1996 - 12-IV-96
    Zum Rechtsweg in diesem Sinne gehört regelmäßig auch die - von der Beschwerdeführerin im vorliegenden Fall eingelegte - Nichtzulassungsbeschwerde (SächsVerfGH, Beschluß vom 14.03.1995, Vf. 55-IV-94 m.w.N.).
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